Heike Werdings Tochter: meine Mutter nutzt BRD-Infrastruktur
2020 verbot das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Verein «Geeinte deutsche Völker und Stämme» einschließlich seiner Teilorganisation «Osnabrücker Landmark», weil er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, den Strafgesetzen zuwider laufe und sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte.
Heike Werding, die selbsternannte «Generalbevollmächtigte» des Vereins sitzt derzeit in Untersuchungshaft und auf der Anklagebank vor dem Landgericht Lüneburg wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot in Tateinheit mit Verwenden und Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen.
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg wirft der Angeklagten vor, seit dem 23.05.2020 u.a. in Hannover den organisatorischen Zusammenhalt der illegalen Strukturen des mit Verfügung des Bundesinnenministers vom 14.02.2020 verbotenen Vereins in ideologischer, finanzieller und personeller Hinsicht gefördert zu haben mit dem Ziel, ein eigenes staatliches System zu errichten.
Werding soll insbesondere über soziale Medien aber auch im Rahmen von kostenpflichtigen Veranstaltungen die Vereinsideologie und Propagandamaterial wie Flyer und Broschüren, z.B. mit den Titeln «Impffrei!» oder «Bürgermeister haften», verbreitet haben.
Der Anklagevorwurf umfasst weiter die «Anordnung», daß «Nichtbeheimatete» das Land zu verlassen hätten, wobei «Beheimatete» nur deutschsprachige Menschen mit deutschstämmigen Ahnen werden könnten, insbesondere also nicht Rassen jüdischer und osmanischer Glaubensformen. Darüber hinaus soll die Angeklagte eine «Sozietät», eine fiktive Anwaltskanzlei geschaffen haben, um darüber kostenpflichtige vereinstypische Leistungen wie «Akkreditierungen» für Anwälte, Hebammen und Ärzte anzubieten.
Die meisten Angehörigen dieser «Sozietät» können laut Ermittlungsbehörden keinen real existierenden Personen zugeordnet werden.
Werding erkennt die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht an und behauptet vor Gericht, sie falle nicht unter die Gerichtsbarkeit der BRD, weil sie diesem Staat nicht angehöre. Werding sagt, sie haben keinen Bundespersonalausweis, keinen Reisepass, keinen Führerschein, ja nicht einmal eine Meldebescheinigung der BRD. Daher glaubt sie wohl, Straffreiheit genießen zu dürfen. Wie sie mit den Richtern umgeht, läßt den Eindruck entstehen, das Landgericht Lüneburg sei gar nicht zuständig für sie und der ganze Prozeß bösartige Wilkür, um einen Freigeist wie sie zum Schweigen zu bringen.
Nach Angaben eines Polizeibeamten, der heute vor Gericht aussagte, seien in dem Ermittlungsverfahren gegen Werding über 10.000 Seiten Dokumente zu sichten gewesen. Werding «befragt» den Polizeibeamten zu winzigen Details einzelner Schriftstücke und gibt sich triumphierend als dieser sich nicht erinnern kann.
Der Vorsitzende Richter unterbindet nach einer Weile die «Befragung» des Polizeibeamten durch Werding, die eher eine Tirade gegen den Staat und seine Vollstreckungsbeamte war.
Der Polizeibeamte sagt, Werding habe gewerbsmäßig Ausweise für 35 Euro das Stück verkauft und habe dafür drei Ausweisdrucker gehabt. Auf diese Weise habe sich der Verein, mutmaßlich auch nach seinem Verbot, finanziert.
Der Polizeibeamte erzählt, daß die Ermittlungen ergeben haben, daß Werding Konten eröffnet habe im Namen von Verstorbenen.
Werding sagt dazu, daß sie das dazu Recht habe, Konten von Verstorbenen zu eröffnen und nutzen, weil «Markenrechte von beseelten Menschen» noch Jahrzehnte nach deren Tode gültig seien. In einem Falle sei die Verstorbene bereits in den 1920er Jahren und somit im Deutschen Reiche geboren. Daher habe ihr die BRD diesbezüglich gar nichts zu verbieten.
Der Verteidiger der 61-jährigen Angeklagten ruft Werdings Tochter als Zeugin auf. Die junge Tochter, die in Hamburg wohnt, macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht keinen Gebrauch und erzählt über die Mutter, daß sie sich mit ihr auf einen «Burgfrieden» geeinigt habe. Zuhause seien der Verein und politische Themen tabu gewesen. Die Reichsbürgerthematik habe die Familie bewußt als Gesprächsstoff ausgesperrt, um den familiären Zusammenhalt zu wahren.
Auf die Frage, ob sie einen Bundespersonalausweis habe, antwortete die Tochter mit ja. Wie ihre Mutter dazu stehe, beantwortet die Tochter wie folgt: «Das ist meine Sache, ob ich einen Bundespersonalausweis. Da hat sie mir nicht reinzureden.»
Die Staatsanwältin fragt die Tochter, ob ihre Mutter die Infrastruktur nutze, also über die Nutzung der Straßen und Bürgersteige hinaus, ob die Mutter Bus und Bahn fahre, zum Arzt gehe? Die Tochter antwortet knapp, daß ihre Mutter zum Arzt gehe.
Auf die Frage, was ihre Mutter beruflich mache, antwortete die Tochter «Ernährungsberaterin und Photographin».
Der Vorsitzende Richter ist sichtlicht bemüht, Werding möglichst wenig Raum für Erklärungen und Propaganda zu geben. Einmal muß er sehr laut und nachdrücklich werden bis Werding davon abläßt, sich über den Staat auszulassen.
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Vollkommen an dem Haaren herbei gezogen..
Wie man auf den Seiten der #Bundesregierung nachlesen kann, gibt es keine Verfassung und somit auch keine „verfassungsmäßige Ordnung“! #KeinSteinSein
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/grundgesetz-fuer-die-bundesrepublik-deutschland-454028
Auf der Seite kann man nachlesen, dass das GG keine Verfassung (ursprünglich) keine Verfassung FÜR DAS GESAMTE DEUTSCHE VOLK darstellte. Es gibt also keinerlei Aussage, dass das GG KEINE Verfassung darstelle, sondern lediglich, dass sie nicht für das gesamte Volk gegolten hatte. Was ja auch logisch war, da das GG nicht für die DDR galt!
Ihre Aussage ist somit das einzige, was hier an den Haaren herbeigezogen wurde!