Gesetzliche bundesweite allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 ab 18 Jahren wohl vorerst gescheitert

Published On: 4. April 2022

Im Deutschen Bundestag ist die gesetzliche bundesweite allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 ab 18 Jahren wohl vorerst gescheitert. Nunmehr soll ab dem 3. Oktober eine gesetzliche bundesweite allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 ausschließlich für Menschen ab 50 Jahre gelten. Darüber abgestimmt wird am 7. April. Anfang September soll der Bundestag entscheiden, ob es auch eine gesetzliche bundesweite allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 für 18- bis 49-Jährige geben soll.

Die gesetzliche bundesweite einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19 gilt hingegen seit dem 16. März altersunabhängig für alle Beschäftigten bis 18 Jahren und ab 18 Jahren in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.

Bis 18 Jahren und ab 18 Jahren gilt auch die unternehmensbezogene Impfpflicht gegen COVID-19 bei T-Mobile. Bis zum 2. April mussten alle Mitarbeiter altersunabhängig ihrem Arbeitgeber T-Mobile die Nachweise über ihre gültigen Impfungen gegen COVID-19 erbringen. Das „Handelsblatt“ Nr. 66 vom 4. April 2022 (Seite 19) berichtet inzwischen von der „Entlassung nicht geimpfter Mitarbeiter“ bei T-Mobile.

Update vom 7. April:

Heute ist im Bundestag die Impfpflicht gegen Covid-19 ab 50 Jahren als auch auch die Impfpflicht gegen Covid-19 ab 60 Jahren gescheitert.

One Comment

  1. Frank K. 4. April 2022 at 15:46 - Reply

    Haben die da keinen Betriebsrat und Anwälte? Kann mir nicht vorstellen, das das rechtens ist.

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