Bahner gab Anwaltszulassung zurück wegen BVerfG-Entscheidung
Die frühere Fachanwältin für Medizinrecht Beate Ursula Bahner aus Heidelberg gab nach einem Vierteljahrhundert ihre Anwaltszulassung zurück wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das ihren Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen Corona-Verordnungen der Landesregierungen als „unzulässig“ ablehnte.
Eine solche Entscheidung war natürlich zu erwarten. Aber ein gutes Bundesverfassungsgericht hätte wenigstens an einer Stelle ein Fragezeichen eingebaut. Hat es aber nicht.
Bahner schreibt an ihre ehemalige Mandantschaft:
Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt.
Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben.
Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat.
Damit ist heute unser Rechtsstaat gestorben, den wir noch letztes Jahr mit dem 70-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.
Unser Rechtsstaat lag schon seit zwei Wochen sterbend auf der Intensivstation und konnte von mir leider nicht wiederbeatmet werden. Es fehlten 83 Millionen Beatmungsgeräte.
In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun.
Ich war sehr gerne für Sie da und bedanke mich ganz herzlich bei allen Menschen, die mich in der Woche vom Freitag, 3. April 2020 bis Karfreitag, 10. April 2020 unterstützt und begleitet haben.
Ihre Beate Bahner, Rechtsanwältin