Demonstrationen ab 4. Mai unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei

Published On: 21. April 2020

Der Berliner Senat erlaubt trotz Corona-Krise künftig wieder kleinere Demonstrationen.

Ab 4. Mai seien Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern grundsätzlich genehmigungsfrei, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, teilte Kultursenator Klaus Lederer (Die Linke) nach der heutigen Senatssitzung mit.

Doch wird das alles bis dahin noch ein großer gesellschaftlicher Kampf, der seinen Höhepunkt am 1. Mai erreichen wird.

Der internationale Jerusalemtag u. a. gegen Antisemitismus in Berlin hingegen kann demnach am Ende des Ramadans genehmigungsfrei stattfinden.

Nur nach welchen Kriterien wird man die privilegierten 50 Teilnehmer auswählen? Nach dem Windhundprinzip, also wer zuerst kommt, darf mitdemonstrieren? Und wie weist man die anderen ab? Durch Hinzuziehen der Polizei? Der Veranstalter des internationalen Jerusalemtages in Berlin war für eine Presseanfrage nicht erreichbar.

Der freie Journalist Martin Lejeune distanziert sich mit Nachdruck von jeglichen Aufrufen zu Versammlungen, Ansammlungen, Demonstrationen, Zusammenkünften, Aufzügen, Protesten, Spaziergängen oder sonstigen politisch motivierten Interaktionen während der anhaltenden Pandemiesituation.

Der freie Journalist Lejeune appelliert an alle Menschen in Deutschland, die Verordnungen der Länder sowie die Anweisungen der Polizeivollzugsbeamten stets zu befolgen.

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