Geburtstagsfeier für das Grundgesetz, das heute 71 wird!
Über 40 Demonstrationen gab es am Samstag in Berlins Mitte. Auf einer von ihnen tanzte Anna Gamben mit gefärbten Haaren und mit einem Grundgesetz in der Hand für ihre Freiheit auf der Straße. Am Neptunbrunnen feierten Freiheitsdemonstranten die zweite Freedom Parade von Michael Bründel alias Captain Future. Der Grundrechte-Rave war eine Geburtstagsfeier für das Grundgesetz, das heute 71 Jahre alt wurde. Bis 1990 war übrigens der 23. Mai der Nationalfeiertag der Bundesrepublik Deutschland.
Vor der Botschaft der Russischen Förderation zu Berlin kam es zu einer Spontandemonstration. Kriminalhauptkommissarin Anja Dierschke, Leiterin der Pressestelle der Polizei spricht von einer intensiven Versammlungslage in Berlin, während der Geburtstagsfeier für das Grundgesetz.
Dokumentiert: Polizeimeldung Nr. 1276 vom 23.05.2020: Polizeiliche Maßnahmen bei Kundgebungen und Ansammlungen (Mitte): Aufgrund von mehr als 40 Kundgebungen sowie weiteren Aufrufen im Internet zu Ansammlungen und zur Durchsetzung der Regelungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung befanden sich heute rund 1.000 Polizeikräfte im Einsatz.
Zwischen 10.00 Uhr und 20.10 Uhr wurden in Mitte und Tiergarten die angemeldeten Kundgebungen sowie zwei Korsi am Rande des Platzes der Republik, am Brandenburger Tor, auf dem Alexanderplatz, auf dem Rosa-Luxemburg-Platz und der Straße Unter den Linden sowie in den angrenzenden Straßen abgehalten. Die Kundgebungen selbst verliefen weitestgehend störungsfrei.
Im Zusammenhang mit den Versammlungen rückten der Rosa-Luxemburg-Platz, der Alexanderplatz und das Regierungsviertel sowie die jeweils angrenzenden Bereiche in den Fokus des polizeitaktischen Konzepts.
Auf dem Rosa-Luxemburg-Platz und in den angrenzenden Straßen fanden mehrere Kundgebungen statt. Um einen möglichen Zustrom über die zulässige Zahl der Teilnehmenden hinaus zu verhindern, errichteten Polizeikräfte teilweise Durchlassstellen.
Auch auf dem Alexanderplatz wurden Durchlassstellen eingerichtet. Hier erreichten einige Versammlungen nicht die angemeldeten Teilnehmendenzahlen, einige andere wurden gar nicht erst nicht durchgeführt.
Eine angemeldete Versammlung an der Siegessäule wurde vom Veranstalter frühzeitig beendet, da er den Einfluss auf seine Teilnehmenden nicht mehr hatte. Dort erschienen mit rund 100 Personen mehr Teilnehmende als zulässig waren. Nach Beendigung der Versammlung hielten sich noch eine Vielzahl von Personen am ehemaligen Versammlungsort auf. Dabei kam es zu Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, sodass die Personen mit Lautsprecherdurchsagen aufgefordert wurden, die Abstände zueinander einzuhalten und sich vom Ort zu entfernen. Im weiteren Verlauf kam es zu Beleidigungen und Widerstandshandlungen gegen Polizeikräfte, sodass Freiheitsbeschränkungen durchgeführt werden mussten.
Zu 16 Uhr trafen auf der Straße Unter den Linden ein Fahrradkorso und ehemalige Teilnehmende einer beendeten Versammlung aufeinander. Dadurch bildete sich eine unzulässige Ansammlung mit über 200 Personen. Einsatzkräfte trennten die beiden Gruppen, verhinderten einen weiteren Zustrom und forderten die Personen auf, die Abstände einzuhalten, beziehungsweise sich vom Ort zu entfernen. Auch hier kam es zu Freiheitsbeschränkungen gegen Personen, die den Aufforderungen nicht nachkamen.
Ebenfalls gegen 16 Uhr bewegte sich ein bekannter Buchautor vom Alexanderplatz zur Straße Unter den Linden. Dabei sammelten sich bis zu 100 Personen um ihn und es entstand der Eindruck, dass der Mann einen Aufzug durchführen wolle. Einsatzkräfte nahmen den 39-Jährigen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und zudem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz fest. Die angesammelten Personen wurden aufgefordert auseinander zu gehen und die Abstände zueinander einzuhalten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der vormals Festgenommene wieder entlassen.
Insgesamt wurden nach bisherigem Stand die Personalien von rund 180 Personen aufgenommen und entsprechende Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren wegen Verstößen gegen die Eindämmungsmaßnahmenverordnung in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Darüber hinaus wurden Strafanzeigen, unter anderem wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigungen, Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Volksverhetzung gefertigt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden alle Personen entlassen.
Von den eingesetzten Polizistinnen und Polizisten der Polizei Berlin wurden fünf verletzt, davon musste ein Mitarbeiter in einem Krankenhaus behandelt werden, die anderen konnten nach ambulanter Behandlung ihren Dienst wieder fortsetzen.