Vertritt die Ärztekammer die Interessen der Ärzteschaft oder der Politik?
Die Staatsanwaltschaft Berlin führt derzeit 18 strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Berliner Ärzte wegen Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse im Zusammenhang mit der Pandemie. Staatsanwaltschaft und Ärztekammer kooperieren bei den Ermittlungen.
Einige Berliner Ärzte sehen sich nicht mehr von der Ärztekammer vertreten und werfen der Institution vor, die Interessen der Regierung anstatt der Ärzteschaft zu vertreten.
Die Ärztin Perin D. wurde per Strafbefehl zu eine Strafe in Höhe von 150 Tagessätzen verurteilt, weil sie mutmaßlich Gefälligkeitsatteste ausgestellt habe. Sobald der Strafbefehl rechtskräftig wird, ist D. vorbestraft. Dann wird die Ärztekammer ein berufsrechtliches Verfahren gegen sie eröffnen. Das Verfahren hat zur Folge, daß sie ihre Approbation verliert und nie wieder als Ärztin arbeiten darf. Die Ärztekammer hat bereits der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, umgehend informiert werden zu wollen, sobald der Strafbefehl rechtskräftig sei, um gegen D. das berufsrechtliche Verfahren eröffnen zu können.
Die Rechtsauffassungen, wie der Arzt ein Attest rechtssicher auszustellen habe, gehen auseinander.
Einen Versuch, Rechtssicherheit zu bieten, unternahm der Vorstand der Ärztekammer am 05.01.2021 mit einem Brief “an die in Berlin tätigen Ärztinnen und Ärzte”. In dem Schreiben heißt es:
„Aus dem ärztlichen Attest muss sich nachvollziehbar mindestens ergeben, auf welcher Grundlage die Diagnose gestellt wurde und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt.“
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin bringt es noch deutlicher auf den Punkt: “Der Grund für die Maskenbefreiung, die Diagnose, muss auf dem Attest vermerkt sein.”
Der Rechtsauffassung der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung widersprechen die Berliner Corona-Verordnungen und eine Gerichtsentscheidung.
In den Berliner Vorschriften zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 14. Dezember 2020 (sowie in anderen Fassungen der Verordnung) steht:
„Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht für Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.“
Die Berliner Verordnung verlangt keine Diagnose auf dem Attest.
Und in dem Verfahren 11 S 132/20 hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am 4. Januar 2021 entschieden, daß ein zum Nachweis vorzulegendes ärztliches Zeugnis die konkret zu benennende gesundheitliche Beeinträchtigung (Diagnose) nicht beinhalten müsse.
Dr. Walter Weber, Vorsitzender der Stiftung Ärzte für Aufklärung, sagt: „Die Berliner Ärzte sollten sich an das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg halten. Die Berliner Ärztekammer sollte sich fragen lassen, warum sie so völlig anderslautende Empfehlungen gibt.“
Ein in Berlin praktizierender Arzt sagte im persönlichen Gespräch, er sehe keine rechtliche Grundlage für die verpflichtende Angabe einer Diagnose auf einem Attest. Der Arzt, der ein Attest mit Diagnose ausstelle, so wie es der Vorstand der Ärztekammer von der Ärzteschaft verlange, mache sich in “vorauseilendem Gehorsam” und ohne Rechtsgrundlage “zum verlängerten Arm der Regierung”.
Und der Berliner Arzt Dr. Paul Brandenburg kritisiert die Funktionäre der Ärztekammer: “Es ist unfassbar, in welcher Art und Weise sich eine Kammer zum Handlanger eines politischen Narrativs macht und die Ärzte unter Druck setzt.”
Ärzte, die sich auf die ärztliche Schweigepflicht berufend, keine Angabe zur Diagnose auf dem Attest publizieren, geraten in Berlin wohlmöglich ins Visier der Behörden.
Bei der Polizei Berlin ist eigens das LKA 221, eine Fachabteilung des Landeskriminalamts für Betrug in Schöneberg, mit der Prüfung der ärztlichen Atteste beauftragt. Ein Polizeisprecher sagt über den Ablauf der Ermittlungen: “Hat das LKA 221 keinen Hinweis auf ein Gefälligkeitsattest, geht das Attest an die Staatsanwaltschaft Berlin zur weiteren Bearbeitung.”
Die Staatsanwaltschaft Berlin widerum kooperiert mit der Ärztekammer Berlin zum Wohle der schnellen strafrechtlichen Prüfung von ärztlichen Bescheinigungen zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Berlin sagt: “Sollten sich nach Anzeigenerstattung durch die Ärztekammer weitere Fragen zur jeweiligen Sachverhaltsaufklärung ergeben, wird der zuständige Staatsanwalt sich auch entsprechend an die Kammer wenden.”
Die Frage, ob ein Attest eine Diagnose enthalten müsse, um sowohl den Patienten als auch den ausstellenden Arzt vor strafrechtlichen Ermittlungen zu bewahren, hat bisher weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei schriftlich beantwortet.