COMPACT-Zeichen auf Versammlungen strafbar
Seit dem COMPACT-Verbot am 16. Juli wurden bereits mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet gegen Teilnehmer von Versammlungen, die COMPACT-Kleidung trugen. Nun bestätigt das Bundesinnenministerium: COMPACT-Kleidung auf Versammlungen ist strafbar! Wer sie etwa auf dem Sommerfest von André Poggenburg oder auf der Querdenken-Demo von Michael #Ballweg trägt, riskiert polizeiliche Maßnahmen.
Bundesinnenministerium: COMPACT-Kleidung auf Versammlung strafbar
Ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sagte dazu am 24. Juli: «Die entsprechenden Magazine und Merchandise-Produkte beinhalten Kennzeichen (insbesondere den Schriftzug) des Vereins. Gemäß § 9 des Vereinsgesetzes dürfen Kennzeichen des verbotenen Vereins für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots nicht mehr öffentlich, in einer Versammlung oder in einem Inhalt (§ 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches), der verbreitet wird oder zur Verbreitung bestimmt ist, verwendet werden. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot sind in § 20 Abs. 1 Nr. 5 des Vereinsgesetzes bzw. § 86a des Strafgesetzbuchs unter Strafe gestellt. Zudem macht sich nach § 86 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar, wer Propagandamittel einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet, im Inland verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
Der reine Besitz von COMPACT-Magazinen bzw. -Merchandise stellt für sich genommen keine Straftat dar, solange keine der genannten strafbaren Handlungen erfolgt. Keine strafbare Handlung ist zudem gegeben, wenn diese z.B. der staatsbürgerlichen Aufklärung oder der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen dient, siehe im Einzelnen §§ 86 Abs. 4, 86a Abs. 3 StGB und § 9 Abs. 1 S. 2 VereinsG.»
Gerhard Vierfuß, Sprecher des COMPACT-Anwaltsteams, kommentiert: «Hier hat Faeser ausnahmsweise einmal recht: Bis zur Anordnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage durch das Bundesverwaltungsgericht – der Antrag darauf wird heute eingereicht – ist das Verwenden von Schriftzug und Symbolen des COMPACT-Magazins verboten. Das gilt auch für ein Adressieren des Kontos. Das Verbot und die Strafbarkeit ergeben sich allerdings nicht aus den §§ 86, 86a StGB, denn diese Vorschriften sind erst bei einem bestandskräftigen Verbot anwendbar; aber das Vereinsgesetz enthält ein eigenes Verbot und eine Strafnorm in den §§ 9 und 20.»
COMPACT-Sommerfest am 27. Juli verboten
Die rechtliche Bewertung des BMI ist insofern aktuell, weil die «Bundesweite Interessengemeinschaft Aufbruch Deutschland» am 27. Juli statt dem COMPACT-Sommerfest das «Sommerfest der Pressefreiheit» feiert. Gastgeber auf dem Rittergut Nöbeditz in Stößen (Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt) ist André Poggenburg, Ex-Vorsitzender der AfD Sachsen-Anhalt. Das Ehepaar Jürgen und Stephanie Elsäßer hat sich avisiert. Allerdings verbot die Polizeiinspektion Halle am 24. Juli das «Sommerfest der Pressefreiheit». Die Elsäßers wollen ihr Hotelzimmer dennoch nicht stornieren.
Am 3. August dann gastiert die «Querdenker»-Demo von Michael Ballweg in Berlin, die Stephanie Elsäßer als Rednerin eingeladen hat. Beide Versammlungen werden von Gegnern des COMPACT-Verbots frequentiert. Das Tragen von COMPACT-Kleidungsstücken zu diesen Gelegenheiten ist kein unwahrscheinliches Szenario.
Polizei ermittelt bereits gegen Demonstranten wegen Tragens von COMPACT-Kleidung
Am 17. Juli versammelten sich in Chemnitz 250 Personen auf einer Kundgebung der «Freien Sachsen» unter dem Motto «Gegen das COMPACT-Verbot». «Die ‹Freien Sachsen› sind eine als Partei organisierte Gruppierung von Neonationalsozialisten, NPD-Funktionären und weiteren Szeneangehörigen oder -sympathisanten», warnt der Verfassungsschutz Sachsen. Mindestens fünf Teilnehmer der Demonstration waren in polizeilichen Maßnahmen, weil sie Kleidungsstücke mit dem roten C, dem Logo des verbotenen COMPACT-Magazins, trugen.
Die Polizeidirektion Chemnitz schreibt zum Polizeieinsatz auf der Demo am 17. Juli in Chemnitz: «Im Zuge des Versammlungsgeschehens wurden nach dem derzeitigen Kenntnisstand durch die Einsatzkräfte fünf Verstöße gegen das Vereinsgesetz festgestellt und entsprechende Anzeigen gefertigt. In den Fällen hatten Teilnehmer der Versammlung T-Shirts mit Kennzeichen des Vereins im Corporate Design getragen. Bei ihnen handelt es sich um zwei Frauen (39, 66) und drei Männer (48, 2 x 58) mit deutschen Staatsbürgerschaften.»
Staatsanwaltschaft und Polizei einig in Rechtsauffassung
Polizeihauptkommissarin Jana Ulbricht, Sprecherin der Polizeidirektion Chemnitz, sagt, die Polizei vertrete die Auffassung, daß seit dem 16. Juli das Tragen von Kleidung mit dem C- bzw. COMPACT-Zeichen strafbar sei: «Wir haben vor der Versammlung mit der Staatsanwaltschaft Chemnitz gesprochen, die das rechtlich genauso sieht wie wir, ansonsten hätten wir als Polizei auch nicht diese Maßnahmen durchgeführt.»
COMPACT-Anwalt vertritt abweichende Rechtsauffassung
Gerhard Vierfuß, Sprecher des COMPACT-Anwaltsteams, kommt zu einer anderen Einschätzung der Rechtslage: Bis zur Bestandskraft der Verbotsverfügung ist es nicht strafbar, die Symbole von COMPACT zu verwenden, also konkret auch auf einer Versammlung zu tragen. Verleger Jürgen Elsäßer müsse sich zwar an die Auflagen halten, die ihm gemacht wurden, aber diese gelten nicht für Dritte, wie z. B. Teilnehmer einer Demonstration, die mit den verbotenen Gesellschaften nichts zu tun haben.
Ermittlungen in Halberstadt wegen «Ami go Home»-Fahne
Auch auf einer Demonstration am 22. Juli in Halberstadt wurden verbotene COMPACT-Symbole gezeigt. Nach der Versammlung in Halberstadt ermittelt das Polizeirevier Harz gegen einen Teilnehmer wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz. Der Demonstrant schwenkte eine Fahne mit der Aufschrift «Ami go Home» aus dem COMPACT-Shop im Internet. Die Fahne zierte das COMPACT-Logo.
C-Logo in Zeulenroda bleibt ohne Konsequenzen
Auf einer Demo gegen das COMPACT-Verbot am 22. Juli in Zeulenroda zeigte ein Teilnehmer das C-Logo ohne Konsequenzen zu befürchten. Dazu sagt Katja Ridder, Pressesprecherin der Pressestelle der Landespolizeiinspektion (LPI) Gera: «Ein Kennzeichen des Vereins COMPACT-Magazin GmbH ist aufgrund des einheitlich genutzten Corporate Designs ein weißes C auf einem roten Kreis. Während der Versammlung in Zeulenroda wurde ein rotes C auf einem weißen Kreis gezeigt. Diese Farbkombination ist nicht Bestandteil der Verbotsverfügung. Ungeachtet dessen werden diese Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft Gera vorgelegt.»
AfD-Funktionäre demonstrierten bereits vor der COMPACT-Redaktion gegen Verbot
Wenige Stunden nach Bekanntwerden des Verbots versammelten sich am 16. Juli ca. 50 Teilnehmer auf einer spontanen Kundgebung vor dem COMPACT-Sitz in Falkensee.
Hans-Christoph Berndt, AfD-Spitzenkandidat für die Brandenburger Landtagswahl 2024, hielt eine Rede, in der er sich mit COMPACT solidarisierte.
Anna Leisten, Vorsitzende der Jungen Alternative (JA) Brandenburg, hielt einen roten Bleistift in der Luft. Dieser sei «unser Zeichen des Widerstands. Wir stehen zusammen für die Pressefreiheit, für die freie Meinung und gegen die Vereinsverbote in der Bundesrepublik», so Leisten.
BMI begründet COMPACT-Verbot ausführlich
BMI-Sprecher Maximilian Kall begründete das Verbot am 17. Juli wie folg: «Selbstverständlich wurde die gestrige Verbotsverfügung sehr ausführlich begründet und liegen ihr sehr umfassende Beweismittel zugrunde, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz ebenso wie den beteiligten Landesämtern für Verfassungsschutz zusammengetragen worden sind. Der COMPACT-Verlag, die entsprechenden Publikationen sind seit 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und waren vorher als rechtsextremistische Verdachtsfälle eingestuft. Insofern gibt es dazu umfassendes Beweismaterial. Alle 14 Durchsuchungsmaßnahmen, die gestern stattgefunden haben, sind gerichtlich angeordnet worden.
Diese ausführliche Verbotsverfügung kann natürlich gerichtlich überprüft werden – dagegen besteht Rechtsschutz -, unmittelbar vor dem Bundesverwaltungsgericht. Schon viele Verbotsverfahren sind vom Bundesverwaltungsgericht überprüft worden. So ist es im Rechtsstaat. Es gibt staatliche Entscheidungen, die dann gerichtlich überprüft werden, in dem Fall direkt in erster Instanz vom Bundesverwaltungsgericht, weil es eine sehr wichtige und auch sehr einschneidende Maßnahme ist, die aber im Grundgesetz unmittelbar vorgesehen ist. Wenn Sie in Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes schauen, dann sehen Sie, das Vereine, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen – Vereine, das ist ein weiter Begriff; darunter können auch Unternehmen fallen – zu verbieten sind. Das folgt unmittelbar aus dem Grundgesetz, ebenso wie die Pressefreiheit. Entsprechend ist in der Verbotsverfügung sehr ausführlich begründet worden, warum dieses durch und durch verfassungsfeindlich agierende Unternehmen zu verbieten war, und ist die Pressefreiheit ausführlich gegen die Gründe abgewogen worden, die für das Verbot sprachen, den Antisemitismus, den Rassismus, die eklatante Verfassungsfeindlichkeit dieser Publikationen. Das trägt dieses Verbot.»
Reaktionen aus der rechten Szene zum COMPACT-Verbot
- «Das für den 27.07.2024 anberaumte ‹Sommerfest der Pressefreiheit“ wurde am heutigen Tag untersagt, eine entsprechende Verbotsverfügung wurde gegen 15 Uhr Herrn André Poggenburg auf seinem Rittergut Nöbeditz ausgehändigt. Juristisch wird dies von der Polizeiinspektion Halle damit begründet, dass man, entgegen anderslautender Einlassungen des neuen Veranstalters ‹Aufbruch Deutschland›, einfach davon ausgeht, dass es sich um eine Ersatzveranstaltung des Compact-Sommerfestes handle. Dies müsse somit untersagt werden, da ein ‹Schaden für die öffentliche Sicherheit und Ordnung› abgewehrt werden müsse. Alle Darlegungen, dass es sich dabei klar und deutlich um eine andere Veranstaltung mit anderem Veranstalter, anderem Thema, deutlich anderem Programm und anderer Organisation handle, wurden zwar in der Verbotsverfügung korrekt wiedergegeben, aber einfach verworfen. Allein die ‹hinreichende Wahrscheinlichkeit›, dass diese Veranstaltung eben doch eine Ersatzveranstaltung sein könnte und ‹der organisatorische Zusammenhalt eines … verbotenen Vereins unterstützt wird“, rechtfertige das vollständige Verbot. Selbstverständlich werden wir gegen diese Verbotsverfügung, die einem repressiven Diktat gleicht, rechtliche Schritte einleiten. Unser Rechtsanwalt, Herr Markus Beisicht aus Leverkusen, wird umgehend in einem Eilverfahren dagegen vorgehen und dabei u. a. die Aussetzung der Anordnung der sofortigen Vollziehung beantragen. Neben dem Verbot des Compact-Medienunternehmens ist dies in kurzer Zeit die nächste staatliche Zensurmaßnahme. Dazu André Poggenburg: ‹Es soll nicht nur ein regierungskritisches Medienunternehmen von der Regierung zerschlagen, sondern sogar jegliche organisierte, freie Kritik daran verboten werden. Es wird also nicht nur die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit, sondern auch gleich noch die ebenso im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit, staatlich angegriffen. Die elementaren Grundpfeiler der freiheitlichen Demokratie werden demontiert und der Weg in die Diktatur ist immer deutlicher abzusehen.› Offensichtlich hat das Innenministerium unter Frau Nancy Faeser, die selbst als Unterstützerin der linksmilitanten Antifa bekannt ist, große Angst vor einer presseoffenen Diskussion über das Thema ‹Pressefreiheit› und speziell über das kürzliche Compact-Verbot. Der bundesweite Aufschrei, sogar aus dem Altparteienlager, soll und darf wohl keinen Widerhall auf Veranstaltungen wie dem geplanten Sommerfest der Pressefreiheit finden. Auf diese Weise schützt man selbstverständlich keine freiheitliche Demokratie, sondern zementiert das Konstrukt einer Scheindemokratie. Historisch gesehen waren solche Vorgänge immer Vorboten des Unterganges der jeweils Herrschenden, es bleibt also Hoffnung.»
Dieter Stein (Junge Freiheit):
- «Das Verbot des COMPACT-Magazins ist für die Bundesrepublik ein höchst alarmierender Vorgang. Presse- und Meinungsfreiheit sind konstitutiv für den demokratischen Verfassungsstaat. Die Bundesregierung schafft mit diesem Verbot eines Presseorgans einen gefährlichen Präzedenzfall. Juristisch wird sich das Verbot kaum halten lassen. Das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit steht dem entgegen. Sollte dies Bundesinnenministerin Faeser bewusst sein, dann missbraucht sie die ihr unterstehenden Ämter um oppositionelle Medien zu kriminalisieren und einzuschüchtern. Das wäre dann allerdings ein noch größerer Skandal.»
Götz Kubitschek (Sezession):
- «Die Uhren laufen anders seit Dienstag. Das COMPACT-Verbot ist Machtmißbrauch und Willkür – und eine neue Stufe dessen, was ‹demokratische› Propaganda, Zensur und Repression bedeuten.»
Bruno Wolters (Freilich-Magazin):
- «Das Ziel ist klar: Verbot der AfD. Wie das geht, ist eine andere Frage. Ich könnte mir mittlerweile vorstellen, daß Frau Faeser auch versuchen würde, die AfD über das Vereinsrecht verbieten zu lassen. Nach dem Motto: ‹Dann wäre die AfD eben keine Partei mehr, sondern nur noch ein Verein mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung› – und damit einfach per Verfügung zu verbieten. In der bunten Republik muss man eben mit allem rechnen! Aber was bedeutet nun der offene Angriff auf die rechte Opposition? Man sollte geschlossen auftreten und die Legitimität dieser Maßnahme von Faeser ganz klar infrage stellen. Wie ist es mit einer liberalen Republik vereinbar, oppositionelle Medien zu verbieten? Wie ist es mit einem Rechtsstaat vereinbar, Unternehmen über das Vereinsrecht zu verbieten? Und wie ist es mit einem neutralen Staat vereinbar, Antifa-Fotografen vorab zu informieren?»
Anselm Lenz («Demokratischer Widerstand»):
- «Das faschistische Spritzenmörderregime ließ am Morgen den großen Journalisten und Preisträger der Republik Jürgen Elsässer bei Berlin überfallen. Ziel des pervers-kriminellen Angriffs ist nicht der Schlag gegen traditionelle Meinungen im COMPACT-Magazin, die meines Erachtens zumeist frech-satirische Reminiszenzen sind. Compact hat nie etwas Verbotenes verbreitet. Das wäre den Neofaschisten wie Nancy Faeser auch egal. Nein, es ist ein gezielter Angriff auf die Pressefreiheit im Zusammenhang mit der massenmörderischen Corona-Lüge, den vielen Totgespritzten und Geschädigten und vor allem der Kriegsvorbereitung. Das US-EU-NATO-BRD-Regime ist am Ende, braucht die Weltkriegsstimmung, um sich in die nächste Runde zu retten.»
Billy Six (Deutschland-Kurier):
- «Das heutige Verbot des COMPACT-Magazins durch die BRD-Führung beweist einmal mehr, daß die Pressefreiheit in Deutschland immer weiter eingeschränkt wird – so wie in Russland oder China auch. Wo aber sind nun Reporter ohne Grenzen? Die Behauptung von SPD-Innenministerin Faeser, Compact ‹hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden›, ist eine Lüge. Chefredakteur Jürgen Elsäßer hat sich mir gegenüber immer pro-jüdisch geäußert. Ergänzend möchte ich aber auch betonen, daß die Zusammenarbeit mit mehreren Redaktionsmitgliedern und freien Mitarbeitern wie mir 2022 endete, weil wir mit der national-bolschewistischen und kriegsunterstützenden Linie nicht einverstanden waren. Ideologie und Irreführung wären in einem freien Land aber dennoch kein Grund dafür, ein Medium zu zensieren.»