COMPACT heißt jetzt NÄNCY – sonst ändert sich nix: Verfassungsschutz beobachtet Nachfolgerin

Published On: 5. August 2024

COMPACT-Verleger Jürgen Elsäßer präsentierte die COMPACT-Nachfolgerin NÄNCY am 31. Juli in Falkensee gemeinsam mit Hendrik Sodenkamp und Anselm Lenz, Aktivisten des «Demokratischen Widerstands», die als Herausgeber im Impressum des NÄNCY-Magazins genannt werden und presserechtlich für NÄNCY verantwortlich zeichnen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die COMPACT-Folgeaktivitäten.

Doch wieviel COMPACT steckt in ihrer Nachfolgerin NÄNCY? Nach der Lektüre der August-Ausgabe des NÄNCY-Magazins, die nach Angaben des COMPACT-Verlegers Jürgen Elsäßer die Texte der August-Ausgabe des COMPACT-Magazins «vollständig» publiziert, wird eines klar: COMPACT heißt jetzt NÄNCY – sonst ändert sich nix!

Die Inhalte des NÄNCY-Magazins sind in Inhalt und Form nahezu vollkommen identisch mit dem verbotenen COMPACT-Magazin:

  1. dieselben Autoren
  2. dasselbe Layout
  3. dasselbe Editorial des COMPACT-Magazin-Chefredakteurs Jürgen Elsäßer (Seite 4)

Ein Editorial ist das Vorwort des Herausgebers oder Chefredakteurs einer Zeitschrift. Elsäßer als Autor des NÄNCY-Editorials bestärkt den Eindruck, daß man eigentlich COMPACT liest, wenn man in die NÄNCY schaut.

In mehreren Leserbriefen auf den Seiten 6 bis 7 des NÄNCY-Magazins loben die Verfasser das COMPACT-Magazin, z. B.: «Ihr werdet immer besser. Das COMPACT-Magazin begeistert und begleitet mich von Monat zu Monat» Seite 6). Die direkte Anrede «Ihr» könnte sich ebenso auf die NÄNCY-Magazin-Herausgeber Hendrik Sodenkamp und Anselm Lenz beziehen. Die Zeitangabe «von Monat zu Monat» könnte die Periodizität der COMPACT-Nachfolgerin NÄNCY bekräftigen.

In einem weiteren Leserbrief an die Herausgeber des NÄNCY-Magazins, heißt es: «Von Herzen wünsche ich Euch weiter viel Erfolg. Ich kaufe das  COMPACT-Magazin jeden Monat» (Seite 6).

Auf Seite 13 wirbt das NÄNCY-Magazin für den verbotenen COMPACT-Shop mit den Worten: «Die von Wagenknecht nicht autorisierte Biografie aus der Feder unseres Interviewpartners gibt es unter compact-shop.de» sowie: «Zu bestellen über compact-shop.de».

Seite 19 zeigt den COMPACT-Magazin-Chefredakteur Jürgen Elsäßer im gemeinsamen Gespräch mit Jörg Urban (AfD). In der Bildunterschrift steht: «Jörg Urban, Partei- und Fraktionsvorsitzender der sächsischen AfD, beim COMPACT-Interview». Die Angaben bestätigen, daß das im NÄNCY-Magazin geführte Interview für das COMPACT-Magazin geführt wurde.

Auf Seite 21 verweist das NÄNCY-Magazin auf den verbotenen COMPACT-TV-YouTube-Kanal: «Die vollständige Fassung des Gesprächs können Sie auf dem Youtube-Kanal von COMPACT-TV sehen.»

Auf Seite 53 wird mit zwei Hinweisen auf ein weiteres Buch ebenfalls für den COMPACT-Shop geworben: «erhältlich unter compact-shop.de».

Auf Seite 59 findet sich ein Verweis auf die COMPACT-Magazin-Ausgabe 6/2024. Und auf Seite 62 steht ein Verweis auf die COMPACT-Magazin-Ausgabe 4/2024.

Auf Seite 66 publiziert das NÄNCY-Magazin einen Beitrag von «Martin Sellner: Der COMPACT-Kolumnist» mit Werbung für den COMPACT-Shop: «Brandaktuell ist unsere neue Edition ‹Sellner Geheimplan – Was ich wirklich will› (100 Seiten, 9,90 Euro), zu bestellen unter compact-shop.de.» Gemeint ist die COMPACT-Edition 12, die ebenfalls verboten wurde.

Nach dem Vereinsverbot gegen die COMPACT-Magazin GmbH und ihre Teilorganisation CONSPECT FILM GmbH vom 5. Juni 2024 verletzt die Sodenkamp & Lenz Verlagshaus GmbH als Verlegerin der Publikation des NÄNCY-Magazins wohlmöglich das Vereinsgesetz.

«Die Frage, ob bzw. inwieweit hier ein Verstoß im Sinne des § 20 Vereinsgesetz vorliegt, fällt in die Zuständigkeit der Brandenburger Strafverfolgungsbehörden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet mögliche Folgeaktivitäten des verbotenen Vereins im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten. Zu möglichen weiteren Vereinsverboten bzw. Maßnahmen nach den Vereinsgesetz äußert sich das BMI grundsätzlich nicht, um etwaige Maßnahmen nicht zu gefährden», heißt es dazu aus dem Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) in Berlin.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam als zuständige Behörde hat gegenwärtig keine Ermittlungen aufgenommen. «Die Aufnahme von Ermittlungen setzt einen Anfangsverdacht, d.h. zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat voraus (§ 152 Abs. 2 StPO). Liegen solche zureichenden Anhaltspunkte im strafprozessualen Sinne vor, ist die Staatsanwaltschaft zur Aufnahme von Ermittlungen verpflichtet. Liegen sie nicht vor, darf die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen aufnehmen. Ob sie vorliegen oder nicht, prüft die Staatsanwaltschaft Potsdam hinsichtlich dieses Sachverhaltes zur Zeit anhand der Presseberichterstattung (sog. Beobachtungs- bzw. Prüfvorgang), welche die Staatsanwaltschaft Potsdam bereits selbst zur Kenntnis genommen hatte und auf welche die Staatsanwaltschaft Potsdam auch durch Pressevertreter hingewiesen worden ist», teilt die Staatsanwaltschaft Potsdam mit.

Chan-jo Jun, Fachanwalt für IT-Recht sowie Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, sieht im Vereinsrecht eine Möglichkeit, gegen die Sodenkamp & Lenz Verlagshaus GmbH vorzugehen: «Hier könnt eine Verfügung nach §8 VereinsG gegen den Verlag erlassen werden», so Jun.

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