Reiner Füllmichs Mandantin fordert vor dem Landgericht Itzehoe Schadenersatz von Lothar Wieler
«Wir werden sowieso abgebügelt, aber für eine kurze Show wird es reichen», sagt Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich beim Betreten des Dienstzimmers E:005 des Landgerichts Itzehoe. Richter Rößling wartet bereits geduldig auf Füllmich, dessen Zug eine knappe halbe Stunde Verspätung hatte.
Füllmichs Mandantin, eine Kaptialgesellschaft mit Sitz in Wedel, verklagt Prof. Dr. Dr. Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), auf Schadenersatz, weil das Ladengeschäft der Mandantin im Lockdown schließen musste und der Mandantin dadurch Einnahmen entgangen seien. Der Angeklagte wird vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kostja von Keitz, Partner der Kanzlei ZENK in Berlin.
Von Keitz trägt schwarze Lackschuhe, einen gediegenen Anzug und eine braune Ledertasche. Füllmich trägt ein dunkelblaues Janker und ist mit einem silberfarbenen Rollkoffer unterwegs.
Die Frage, die zu Beginn der Sitzung gestellt wird, lautet, ob der Beamte Wieler überhaupt vor einem Zivilgericht auf Schadenersatz verklagt werden könne?
Füllmich ist sich seiner Sache sicher: «Wieler handelt als verlängerter Arm der WHO, die keine demokratische Legitimation hat» und die nicht wissenschaftlich vorgehe, sondern Interessengeleitet sowie durch private Spenden finanziert sei. Füllmich läßt kein gutes Haar an der WHO.
Füllmich verhält kaum, daß er keine großen Sympathien für Wieler hegt. Füllmich stört sich an beinahe allem, was Wieler ist: Mitglied im Expertenrat Covid-19 der Bundesregierung, Mitglied in wichtigen Arbeitsgruppen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), enger Berater von Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und Kommissarischer Senator der Sektion Globale Gesundheit der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina.
Füllmich argumentiert vor dem Landgericht Itzehoe, daß die Leopoldina während der Covid-19-Pandemie den Lockdown gefordert habe. Wieler müsse nun für die Schäden, die seine Mandantin durch den Lockdown erlitten habe, gerade stehen.
Füllmich erzählt Richter Rößling von seinen 118 Sitzungen im Corona-Ausschuss, in dem «440 Wissenschaftler aus aller Welt» die Wahrheit über die «vermeintliche Pandemie» offenbart hätten, «darunter auch Aussteiger aus der Leopoldina».
Füllmich beruft sich insbesondere auf das Zeugnis eines Leopoldina-Aussteigers, der Mitglied gewesen sei in einer Kommission der Corona-Regelungen.
Die «Anlage K9» seiner Klageschrift zum Az. 4 O 219/21 enthalte ein «brisantes WHO-Dossier» aus dem Jahre 2019, das zeige, daß die Maßnahmen gegen die Influenza, welche die selben gewesen seien wie jene gegen Corona, nichts gebracht hätten.
Von Keitz entgegnet: «Ich habe mir große Mühe gemacht, bei dieser Klage den normativen Ansatz zu erkennen. Vielleicht liegt es an mir, das ich es nicht verstehe.» Von Keitz fragt Füllmich: «Wo ist der Beleg für die Kausalität, daß Ihrer Mandantin Schaden entstanden sei durch meinen Mandanten? Herr Wieler hat den Lockdown nicht verhängt. Ich bin fassungslos, daß so ein Rechtsstreit geführt wird, nicht nur hier, sondern auch anderswo», schüttelt von Keitz den Kopf und wiederholt noch einmal den Satz, den er bereits am Beginn seiner Ausführungen sagte: «Ich verstehe es nicht».
Füllmich kommt in Fahrt und ruft: «Wieler hat den Lockdown gefordert, der meiner Mandantin schweren Schaden verursacht hat! Sie wollen meine Klage ins Lächerliche ziehen so wie damals die Deutsche Bank, mein früherer Arbeitgeber.» Füllmich sagt, er habe für die Deutsche Bank in Tokio gearbeitet.
Füllmich betont: «Ein großer Teil der Klage ist von Prof. Dr. Martin Schwab, nicht verwandt mit dem Monster Schwab, geschrieben, und der ist erfahren in der Politikberatung. Wieler vertritt nicht die Interessen des deutschen Volkes, sondern der WHO!»
Füllmich macht für seine Mandantin nur noch 5.500 Euro Schaden geltend, der durch Wieler entstanden sei und beantragt, das Versäumnis-Urteil der ersten Instanz vom 08.08.2022 aufzuheben. Richter Rößling, der Füllmich eindringlich bat, seine Ausführungen möglichst kurz zu halten, terminiert die Verkündung auf den 17.10.2022 um 12 Uhr im Dienstzimmer E:002. Füllmich sagt beim Verlassen der Sitzung: «Das werden wir hier ohnehin nicht gewinnen und in die nächste Instanz vors Oberlandesgericht bringen.» Da werde es dann richtig spannend.
Etwa eine halbe Stunde dauerte Füllmichs heutige «kurze Show» vor Gericht. Aus seiner Sicht sei sein Ausflug nach Itzehoe «ein erfolgreicher Auftritt vor Gericht im langen Kampf gegen die Verbrecher, die uns mit den Corona-Maßnahmen terrorisiert haben».
Auf dem Rückweg von Itzehoe nach Göttingen über Hamburg-Altona muß Füllmich immer wieder Telefonate führen und dringende E-Mails beantworten. Es steht die Sammelklage an, in der es um Schadensersatzansprüche aus dem Lockdown geht. Passend dazu titelt das Handelsblatt von heute: «Deutsche Sammelklage kommt» (Seite 8).
Zu den Rechtsanwälten gegen Corona:
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„«Wo ist der Beleg für die Kausalität, daß Ihrer Mandantin Schaden entstanden sei durch meinen Mandanten?“
„Der Angeklagte wird vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kostja von Keitz, Partner der Kanzlei ZENK in Berlin.“
Herr Professor Dr. Wieler hat überhaupt keine politische Legitimation zur Verhängung eines Lockdowns. Und der angebliche Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Dr. Karl Lauterbach ist überhaupt kein Bundesminister. Lauterbach ist ein Hochstapler, der Amtsanmaßung betreibt, strafbar gemäß § 132 StGB.
Dr. Kostja von Keitz täte gut daran, sich zunächst um die politische Legitimation zu kümmern, zum Beispiel jene der maßgeblich Handelnden der „Pandemie“.
Zur ordnungsgemäßen Vertretung für Dritte bedarf es einer ordentlichen Vertretungsvollmacht, die jedoch nicht vorliegt. Das lässt sich leicht feststellen, auch im amtlichen Bundesanzeiger, zum Beispiel. Binnen fünf Minuten kann Herr Dr. Kostja von Keitz feststellen, dass diese gebotene Vertretungsvollmacht auch gar nicht vorliegen kann. Zum Beispiel kann Herr Dr. Kostja von Keitz in die Suchmaske beim Bundesanzeiger eintippen,
1) Dr. Angela Merkel, danach die Trefferanzahl notieren
2) Dr. Angela Dorothea Merkel, ebenfalls danach die Trefferanzahl notieren.
Und wenn Herr Dr. Kostja von Keitz diese Differenz daraus erklären könnte, was er jedoch nicht kann, dann hätte ich eine andere Frage an den „Herrn Rechtsanwalt“. Was eine Identität ist, sollte ein Rechtsanwalt wissen.
Ich, Dieter Pfisterer, geb. am 26.9.1959 in Heidelberg, halte deswegen Herrn Dr. Kostja von Keitz für einen Rechtsverdreher, für einen Lügner genau genommen, um auch hier präzise zu sein.
Frau Dr. Merkel ist eine hochgradig korrupte, hochgradig verlogene, und eine hochgradig kriminelle Person. Ich kann das beweisen, und weil ich es kann, habe ich am 14.März 2018 auch Strafanzeige gegen „eine“ Frau Dr. Merkel bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg erstattet, die wegen Bedeutungslosigkeit des Amtseides nicht weiter verfolgt wurde.
Am 22.März 2018 teilte mir die Staatsanwaltschaft Heidelberg unter Aktenzeichen 150 Js 7089/18 mit, Zitat
„Eine Strafbarkeit nach Verdachts des Meineids nach § 154 StGB scheidet aus, da der hier in Rede stehende politische Amtseid kein prozessual verpflichtender Eid im Sinne der Norm ist mit dem die Wahrheit der Aussage förmlich versichert werden soll und es sich beim Bundestag weder um ein Gericht noch um eine andere zur Abnahme von Eiden zuständige handelt.“
Damit stellte Frau Römhild von der Staatsanwaltschaft Heidelberg das Verfahren ein.
Gleichwohl kann ich beweisen – jederzeit, an jedem gewünschten Ort – dass sämtliche Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland nicht nur verfassungswidrig, sondern eben auch kriminell handeln!
Aus diesem Grunde kann es auch keine funktionierende Justiz mehr geben; denn die Justiz – insbesondere der hochgradig kriminelle Professor Dr. Stephan Harbarth – kann gar kein Recht mehr sprechen. Das ist unmöglich. Sie müsste gegen sich selbst ermitteln.
Nebenbei bemerkt: Professor Dr. Stephan Harbarth hatte zu keinem Zeitpunkt ein ordnungsgemäß erworbenes Mandat als MdB zum Deutschen Bundestag; er stammt aus meinem Wahlkreis, Wahlkreis Rhein-Neckar, Nummer 277. Auch das kann ich beweisen, und zwar mit amtlichen Dokumenten.
Wahlfälschung ist, neben Organisierter Wirtschaftskriminalität, mittlerweile Standard in der Bundesrepublik Deutschland.
Geschrieben am 27.September 2022 gegen 10:20 Uhr.
Das sog.BVerfG hatte am 25.7.2012 geurteilt,daß alle Wahlen nichtig sind.-Das AZ dazu findet man im Web.-Die Rechtslage sagt dbzgl. sogar,daß alle Wahlen seit 1956 nichtig sind.-Hinzu kommt noch der fehlende Geltungsbereich für die BRD: Bekanntgabe am 23.9.1990 im Bundesgesetzblatt (BGBl ),Teil II,Seiten 885,860.-Order der Alliierten auf der Konferenz in Paris am 17.7.1990.,mit sofortiger Wirkung zum 18.7.1990.-Das heißt,daß seitdem kein BRD-Politiker,kein Bundeskanzler/Bundeskanzlerin noch irgendwelche Hoheitsrechte hat.-Wobei die Staatsgerichte in der Okkupanten- BRD-Nichtregierungsorganisation schon seit den 50iger Jahren futsch sind: Wegfall § 15 GVG.-Trotzdem werden in den Wahlausschüssen von illegitimen BRD-Politikern,die illegale,nichtige Wahlen abhalten lassen, Richterinnnen und Richter auf ihre Posten ernannt.-Und was Scheinurteile und Scheinbeschlüsse betrifft (Urteile/Beschlüsse ohne Richterunterschriften) -analog Bereinigungsgesetze,wird man auf dieser Webseite fündig,gem.Eingabe in die Suchmaschine: Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD.